Für den Austausch mit einer oder mehreren Partnerstädten stehen zwei unterschiedliche Förderarten zur Verfügung:
Projektförderung (dieser Antrag) Sollten Sie ein gemeinsames Projekt im Rahmen einer Städtepartnerschaft planen, beispielsweise einen Austausch zwischen Künstler_innen, einen Fachaustausch oder eine sonstige Einzelmaßnahme, dann lesen Sie bitte das Merkblatt zur Projektförderung aufmerksam durch und füllen diesen Antrag aus.
Pauschalförderung Der Fachbereich Kunst und Kultur fördert Austauschbegegnungen von Gruppen (bspw. Schüleraustausche, Austausche zwischen Vereinen) mit einer Reisekostenpauschale in die Partnerstadt und einem Zuschuss zur Programmgestaltung in Tübingen. Wenn Sie diese Pauschale abrufen möchten, füllen Sie den folgenden "Antrag auf Pauschalzuschuss Städtepartnerschaften" aus.
Antragsberechtigt sind Vereine, Schulen, Institutionen, Ensembles, Einzelpersonen oder Initiativen die in Tübingen tätig sind und im Sinne der Kulturkonzeption von (kultur)politischem Interesse für die Stadt sind.
Vor dem Absenden des Bogens wird Ihnen eine Übersicht zu Ihren Angaben angezeigt, die Sie ausdrucken oder als pdf-Datei speichern können.
Wichtig: Sie müssen zu diesem Antrag einen Kosten- und Finanzierungsplan hochladen, um den Antrag abzusenden. Eine Vorlage finden Sie hier: "Kosten- und Finanzierungsplan (Vorlage)". Sie können auch ein eigenes Format verwenden, solange der Plan die gesamten Einnahmen und Ausgaben übersichtlich darstellt.
Unvollständig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Die Pflichtfelder sind entsprechend markiert. Bitte reichen Sie den ausgefüllten Antrag mindestens drei Monate vor Beginn des Projekts ein.
Bei Rückfragen stehen Ihnen folgende AnsprechpartnerInnen zur Verfügung:
Stephan Klingebiel (stephan.klingebiel@tuebingen.de, 07071 204 1386) für die Städte Ann Arbor, Durham, Krementschuk, Moshi, Petrosawodsk, Villa El Salvador.
Friederike Hoyler (friederike.hoyler@tuebingen.de, 07071 204 1385) für die Städte Aigle, Aix-en-Provence, Iklad, Kingersheim, Kilchberg, Monthey, Perugia.
Eine Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich nach der Haushaltsgenehmigung durch das Regierungspräsidum Tübingen.